
Barrierefreiheitserklärung
Hier finden Sie die Barrierefreiheitserklärung der DJE Kapital AG.
Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
(§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)
DJE Kapital AG
Pullacher Straße 24
82049 Pullach
Deutschland
Tel: +49 89 790453-0
Fax: +49 89 790453-185
E-mail: info@~@dje.de
Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen.
Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Anlageberatung
Anlage- und Abschlussvermittlung
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
Anteile an Investmentfonds und
Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.
3. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vorschriften als „Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den umgangssprachlichen Begriff „Vermögensverwaltung“.
3.1 Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind.
Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt. Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.
3.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?
Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögensverwalter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und Dienstleistungen einer Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der Anlagen soll hier möglichst frei von Verkaufsinteressen von Banken oder Versicherungen erfolgen.
3.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
Anteile an Investmentfonds und
Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.
3.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
Ihre Finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)
Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersabsicherung)
Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?)
Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?)
Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?)
Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen sodann für Sie geeignete Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.
Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Erteilung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanzinstrumente. Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien.
3.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.
Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?)
Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?)
Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum?)
Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10 % gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
3.6 Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung
Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.
3.7 Zu den Kosten der Vermögensverwaltung
Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung). Zusätzlich zur fixen Vergütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen.
Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertentwicklung des Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden. Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.
3.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermögensverwaltungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt, dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
4. Zur Anlageberatung
4.1 Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Anlageberatung erteilen wir Ihnen eine bestimme Empfehlung in Bezug auf ein konkretes Finanzinstrument. Die Empfehlung kann sein:
Kauf eines Finanzinstruments, oder
Verkauf eines Finanzinstruments, oder
Halten eines Finanzinstruments, oder
Abraten vom Kauf eines Finanzinstruments.
Sie entscheiden selbst, ob Sie der Empfehlung folgen oder nicht. Mit der erteilten Empfehlung ist die Anlageberatung abgeschlossen. Die Ausführung der Empfehlung zum Beispiel in Form des Kaufs des Verkaufs des Finanzinstrumentes für Ihr Wertpapierdepot ist nicht mehr Teil der Anlageberatung.
4.2 Was ist „portfoliobezogene“ Anlageberatung?
Der Normalfall der Anlageberatung bezieht sich auf ein einzelnes Finanzinstrument. Von „portfoliobezogener“ Anlageberatung spricht man, wenn Gegenstand der Empfehlung ein ganzes „Portfolio“ ist.
Das Portfolio besteht aus dem Wertpapierdepot und dem Verrechnungskonto. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind. Auf dem Verrechnungskonto sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Finanzinstrumente gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt.
Bei der „portfoliobezogenen“ Anlageberatung wird das gesamte „Portfolio“ berücksichtigt. In der Regel werden in regelmäßigen Abständen bestimmte Anlageempfehlungen erteilt, um das gesamte Portfolio auf Ihre Bedürfnisse auszurichten.
4.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die Anlageberatung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
Anteile an Investmentfonds und
Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Anlageberatung als Wertpapierdienstleistung sein.
4.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Anlageberatung
Bei einer Anlageberatung soll die Empfehlung in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen erteilt werden.
4.5 Erhebung persönlicher Daten
Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
Ihre finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?).
Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersab-sicherung).
Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?).
Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?).
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?).
Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?).
Bevor wir mit Ihnen einen Anlageberatungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Anlageberatungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
4.6 Erteilung einer für Sie geeigneten Empfehlung
Auf Grundlage dieser Angaben erteilen wir Ihnen sodann eine für Sie geeignete Empfehlung. Insbesondere die Empfehlung zum Kauf und zum Halten eines Finanzinstruments muss Ihren Anlagezielen, Ihnen Nachhaltigkeitspräferenzen, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren finanziellen Verhältnissen Rechnung tragen. Des Weiteren müssen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen so beschaffen sein, dass Sie die mit der Empfehlung verbundenen wirtschaftlichen Risiken verstehen können.
Bei der „portfoliobezogenen“ Anlageberatung muss die Zusammensetzung des Portfolios insgesamt für Sie „geeignet“ sein. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen bestimmte Anlagerichtlinien. Diese müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Anlageberatungsvertrages und binden uns bei den laufenden Empfehlungen der Anlagen.
4.7 Erteilung einer Geeignetheitserklärung
Wir sind bei einer Anlageberatung gesetzlich verpflichtet, Ihnen für jede Empfehlung eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Darin wird erläutert, aus welchen Gründen wir die jeweilige Empfehlung für Sie als geeignet erachten.
Die Verpflichtung, eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, entfällt dann, wenn wir Sie als „professionellen Kunden“ eingestuft haben. Dies könnte in Betracht kommen, wenn Sie über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro verfügen.
4.8 Ausführung der Empfehlung
Die Ausführung der Empfehlung durch Kauf oder Verkauf gehört nicht mehr zur Anlageberatung. Sie können uns aber beauftragen, die Empfehlung für Sie auszuführen. Im Falle eines Kaufs erteilen wir der Depotbank für Sie den von Ihnen gewünschten einen Kaufauftrag. Im Falle des Verkaufs erteilen wird für Sie der Depotbank den von Ihnen gewünschten Verkaufsauftrag. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Diese Ausführung ist eine Anlagevermittlung oder eine Abschlussvermittlung. Hierzu stellen wir eine gesonderte Verbraucherinformation („Anlagevermittlung/Abschlussvermittlung) zur Verfügung. In der Praxis wird in diesem Falle ein kombinierter Anlageberatungs- und Anlagevermittlung/Abschlussvermittlungsvertrag geschlossen.
4.9 Unsere regelmäßigen Informationen
Grundsätzlich erhalten Sie außer der Geeignetheitserklärung keine weiteren Informationen.
Nur für den Fall einer „portfoliobezogenen“ Anlageberatung und der beauftragten Ausführung bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die für Sie ausgeführten Empfehlungen sowie weitere Informationen.
In den regelmäßigen Berichten beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums. Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?).
Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die portfoliobezogene Anlageberatung im Berichtszeitraum?).
Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums.
Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen.
Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten informieren wir Sie bei einer portfoliobezogenen Anlageberatung und einer beauftragten Ausführung der Empfehlungen auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Im Gesetz ist bei der Anlageberatung zwar keine Informationspflicht vorgegeben. Gleichwohl erachten wir es als sinnvoll, Sie über Wertverluste zu unterrichten. Wir informieren, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um 10% gefallen ist. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Anlageberatungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
4.10 Zur Laufzeit des Anlageberatungsvertrages
Der Vertrag über die Anlageberatung hat keine feste Laufzeit. Sofern die Anlageberatung über einen längeren Zeitraum erfolgen soll, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Anlageberatungsvertrag vereinbart ist.
4.11 Zu den Kosten der Anlageberatung
Über die Kosten der Anlageberatung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Erteilung der Empfehlung erhalten wir eine Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das Gegenstand der Empfehlung ist (sog. fixe Vergütung).
Zusätzlich zur fixen Vergütung kann bei der „portfoliobezogenen Anlageberatung“ auch eine sog. variable Vergütung anfallen. Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertentwicklung des beratenen Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden.
Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Anlageberatungsvertrag vereinbart.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.
4.12 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Anlageberatungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Anlageberatungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie Anlageberatungsvertrag widerrufen, berührt dies nicht die Ihnen bereits erteilten Empfehlungen und auch nicht die für Sie ausgeführten Käufe oder Verkäufe. Das heißt, dass die bis zum Widerruf auf Basis der erteilten Empfehlungen veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
5. Zur Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung (Vermittlung)
5.1 Allgemeine Beschreibung
Die Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung wird auch als „beratungsfreies Geschäft“ bezeichnet. Dies deshalb, weil hierbei keine Empfehlung erteilt wird. Wir vermitteln Ihnen lediglich ein Geschäft über den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments. Dabei achten wir nicht darauf, ob dieses Geschäft ihren Anlagezielen oder ihrer Risikobereitschaft oder Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht. Es kommt lediglich darauf an, ob Sie über ausreichende Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, um die mit dem Geschäft verbundenen Risiken verstehen zu können.
5.2 Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung?
Der Unterschied zwischen Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung ist formal.
Bei der Anlagevermittlung leiten wir den von Ihnen bereits unterzeichneten Kauf- oder Verkaufsauftrag in Bezug auf ein Geschäft mit einem Finanzinstrument an den Empfänger der Erklärung weiter.
Bei der Abschlussvermittlung erteilen Sie uns eine Vollmacht, damit wir für Sie den Kauf- oder Verkaufsauftrag in Bezug auf ein Finanzinstrument gegenüber dem Empfänger erteilen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie uns beauftragen und bevollmächtigen, für ihr Wertpapierdepot bestimmte Kauf- oder Verkaufsorder zu erteilen.
In der Praxis werden die beiden Wertpapierdienstleistungen nicht unterschieden. In der Regel ist nur von einer „Vermittlung“ die Rede. Daher bezeichnen wir diese Dienstleistung im Folgenden auch nur als „Vermittlung“.
5.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die „Vermittlung“ bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
Anteile an Investmentfonds und
Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermittlung als Wertpapierdienstleistung.
5.4 Ermittlung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen
Bei einer Vermittlung müssen Sie die aus dem Geschäft resultierenden wirtschaftlichen Risiken verstehen können. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage ermitteln. Welchen Wissensstand über die mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?
Wichtig zu wissen ist, was wir anders als bei der Anlageberatung nicht prüfen:
Ihre finanziellen Verhältnisse sind nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, wie hoch Ihr Vermögen ist, über welches laufende Einkommen Sie verfügen und wie hoch Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen sind. Es kommt nicht darauf an, welche Wertschwankungen und Verluste Sie hinzunehmen in der Lage sind.
Ihre Anlageziele (zum Beispiel Altersvorsorge) sind nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, was Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen möchten.
Ihr Anlagehorizont ist nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, wann Sie das angelegte Geld wieder benötigen.
Ihre Risikobereitschaft ist nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, welche Wertschwankungen Sie hinzunehmen, bereit und in der Lage sind.
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen sind nicht relevant. Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage zu berücksichtigen sind.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermittlungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
5.5 Prüfung der Angemessenheit
Bei der Vermittlung wird von uns nur die Angemessenheit der Anlage geprüft. Angemessen ist die Anlage, wenn Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ausreichen, dass Sie die mit dem vermittelten Finanzinstrument verbundenen wirtschaftlichen Risiken verstehen. Dies ist eine rein interne Prüfung. Sie erhalten hierzu keine Bestätigung.
5.6 Was ist „reine Ausführung“ und „execution only“?
In der Praxis kommt die Vermittlung auch in der sog. „reine Ausführung“ vor, die auch als „execution only“ bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass bei der Vermittlung keine Angemessenheitsprüfung vorgenommen wird. Die Vermittlung ohne Prüfung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen ist aber nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Unter anderem muss die Initiative für die Vermittlung des jeweiligen Finanzinstruments ohne Prüfung der Kenntnisse und Erfahrungen von Ihnen ausgehen. Außerdem ist die Vermittlung ohne Angemessenheitsprüfung nicht bei sogenannten komplexen Finanzinstrumenten zulässig.
5.7 Welche Informationen erhalten Sie von uns über das vermittelte Geschäft?
Vor Durchführung der Vermittlung erhalten Sie von uns im Fall eines Auftrags zum Kauf eines Finanzinstruments ergänzende Informationen und Hinweise, soweit diese vorhanden sind (z.B. Produktinformationen, Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen).
Soweit Sie die Informationen über die Ausführung des Auftrags von dritter Seite (z.B. Depotbank) erhalten, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen eine nochmalige Information zu übermitteln. Das bedeutet, dass Sie von uns keine zusammenfassenden Berichte über die ausgeführten Aufträge erhalten.
5.8 Zur Laufzeit des Vermittlungsvertrages
Der Vertrag über die Vermittlung hat keine feste Laufzeit. In der Regel ist der Vertrag mit der Ausführung des konkreten Geschäfts erledigt. Sofern über einen längeren Zeitraum Vermittlungsgeschäfte beauftragt werden sollen, können wir einen entsprechenden Vertrag schließen. Diesen können Sie aber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann dann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen. Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Anlageberatungsvertrag vereinbart ist.
5.9 Zu den Kosten eines Vermittlungsvertrages
Über die Kosten der Vermittlung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Vermittlung erhalten wir eine Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das Gegenstand des Vermittlungsauftrags ist.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente.
5.10 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermittlungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermittlungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie den Vermittlungsvertrag widerrufen, berührt dies nicht die Ihnen bereits vermittelten Geschäfte. Das heißt, dass die bis zum Widerruf für Sie auf Basis veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
6. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:
6.1 Barrierefreiheit der Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind
Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. (nachfolgend Beschreibung der Benutzerfreundlichkeit, z.B. der Typographie, der Schriftart, der Zeilenlängen, Zeilenabstand)
6.2 Barrierefreiheit unserer Webseite
Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese sind:
Wahrnehmbarkeit:
Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher, dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar sind.Bedienbarkeit:
Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur bedienbar sind.Verständlichkeit:
Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.Robustheit:
Die Webinhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel. Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
6.2.1 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Barriere: Nicht beschriftete oder versteckte Überschriften
Erläuterung: Einige Seiten enthalten Überschriften, die mit aria-hidden ausgeblendet sind.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.3.1 – Info und BeziehungenBarriere: Fehlende untergeordnete Elemente in HTML-Tags
Erläuterung: Strukturelle HTML-Tags sind teilweise unvollständig, was Screenreader-Navigation erschwert.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.3.1 – Info und BeziehungenBarriere: Nicht korrekt strukturierte Tabellen
Erläuterung: Tabellen sind teilweise nicht semantisch ausgezeichnet, was die Zuordnung von Kopf- und Datenzellen behindert.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.3.1 – Info und BeziehungenBarriere: Fehlstrukturierte Listen
Erläuterung: Listen enthalten Elemente, die nicht korrekt als <li> ausgezeichnet sind.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.3.1 – Info und BeziehungenBarriere: Unzureichender Farbkontrast
Erläuterung: Texte auf einigen Seiten weisen einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund auf.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.4.3 – Kontrast (Minimum)Barriere: Zoom-Funktion deaktiviert durch Meta-Viewport
Erläuterung: Der meta-viewport verhindert das Vergrößern der Seite, was die Lesbarkeit einschränkt.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.4.4 – Textgröße ändernBarriere: Nicht tastaturbedienbare scrollbare Elemente
Erläuterung: Scrollbare Bereiche sind nicht vollständig mit der Tastatur erreichbar.
WCAG 2.2-Kriterium: 2.1.1 – TastaturBarriere: Nicht sprechende Bezeichnungen interaktiver Elemente
Erläuterung: Buttons und Links sind teilweise nicht korrekt beschriftet, was Sprachsteuerung erschwert.
WCAG 2.2-Kriterium: 2.5.3 – Beschriftung im NamenBarriere: Links ohne Linktext
Erläuterung: Einige Links enthalten keinen aussagekräftigen Text.
WCAG 2.2-Kriterium: 4.1.2 – Name, Rolle, WertBarriere: Formularfelder ohne Beschriftung
Erläuterung: Eingabefelder sind teilweise nicht mit Labels versehen.
WCAG 2.2-Kriterium: 4.1.2 – Name, Rolle, WertBarriere: iFrames ohne Beschriftung
Erläuterung: Eingebettete Inhalte sind nicht ausreichend beschrieben.
WCAG 2.2-Kriterium: 4.1.2 – Name, Rolle, WertBarriere: Ungültige oder doppelte ARIA-Attribute
Erläuterung: Es kommen fehlerhafte oder mehrfach verwendete ARIA-IDs vor.
WCAG 2.2-Kriterium: 4.1.2 – Name, Rolle, WertBarriere: Fokussierbare dekorative Elemente
Erläuterung: Nicht-interaktive Elemente sind fälschlicherweise fokussierbar.
WCAG 2.2-Kriterium: 4.1.2 – Name, Rolle, WertBarriere: iFrames mit mehrfach vergebenen Beschriftungen
Erläuterung: Einige iFrames verwenden identische Beschriftungen, was zu Verwechslungen bei Screenreadern führen kann.
WCAG 2.2-Kriterium: 4.1.2 – Name, Rolle, WertBarriere: Elemente mit Rollen ohne passende ARIA-Attribute
Erläuterung: Einige Elemente sind mit Rollen versehen, enthalten jedoch nicht die erforderlichen ARIA-Attribute.
WCAG 2.2-Kriterium: 4.1.2 – Name, Rolle, WertBarriere: Buttons ohne Beschriftung
Erläuterung: Einige Buttons sind nicht ausreichend beschriftet, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert.
WCAG 2.2-Kriterium: 4.1.2 – Name, Rolle, WertBarriere: PDF-Dokumente vor dem 28.06.2025
Erläuterung: Vor dem 28.06.2025 veröffentlichte PDFs sind teilweise nicht barrierefrei.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.1.1 – Nicht-Text-InhaltBarriere: Fondsgrafiken mit Entwicklungskurven
Erläuterung: Diese sind derzeit nicht barrierefrei darstellbar.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.1.1 – Nicht-Text-InhaltBarriere: Videos ohne Untertitel
Erläuterung: Ältere Videos enthalten keine Untertitel für hörgeschädigte Nutzer*innen.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.2.2 – Untertitel (aufgezeichnet)Barriere: Formulare von HubSpot mit Kontrastproblemen
Erläuterung: Eingebundene Formulare weisen Kontrastprobleme und fehlende Beschriftungen auf.
WCAG 2.2-Kriterium: 1.4.3 – Kontrast (Minimum), 3.3.2 – Beschriftungen oder AnweisungenBarriere: App „Mein DJE“ nicht barrierefrei
Erläuterung: Die App ist derzeit nicht vollständig barrierefrei. Als Alternative steht der Webzugang zur Verfügung.
WCAG 2.2-Kriterium: Allgemeine Nichtkonformität mit mehreren WCAG-KriterienBarriere: Onboardingstrecke & Depotzugang Solidvest
Erläuterung: Noch nicht vollständig barrierefrei, wird jedoch schrittweise angepasst.
WCAG 2.2-Kriterium: Teilweise nicht konform, schrittweise Umsetzung geplant
6.2.2 Unterstützende Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye- Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
eine adaptive Schriftvergrößerung,
eine freie Anpassung der Farbkontraste,
eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
ein Blaufilter,
ein Nachtmodus,
eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
eine Kompensation von Farbschwächen sowie
weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht
Wir sind bestrebt, sämtliche bestehenden Barrieren auf unserer Website und in unseren digitalen Angeboten schrittweise zu beseitigen. Unser Ziel ist es, allen Nutzer*innen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Services zu ermöglichen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit zu verbessern und neue Inhalte von Anfang an barrierefrei zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an den aktuellen technischen Standards (WCAG 2.2, EN 301 549) und beziehen Rückmeldungen von Nutzer*innen aktiv in unsere Optimierungsprozesse ein.
Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.
7. Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung
7.1 Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages in Textform
Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungs-vertrages grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
7.2 Digitaler Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages (Solidvest)
Der Vermögensverwaltungsvertrag kann auch digital (elektronisch) über eine spezielle Webseite (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Vermögensverwaltungsvertrag online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Er erfüllt alle Sicherheits- und Datenschutzstandards und gestaltet sich wie oben unter Ziffer 3.2 erläutert. Der Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch wie folgt durchlaufen werden:
Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Sie beantworten einen Fragebogen zu Ihren Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen, Erfahrungen und Kenntnisse im Wertpapierbereich sowie Ihrer Risikobereitschaft. Diese Angaben sind notwendig, um Ihnen für Sie individuell geeignete Anlagestrategie anzubieten.
Vorschlag geeigneter Anlagestrategie: Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie einen maßgeschneiderten Vorschlag zu den für sie geeigneten Anlagerichtlinien.
Registrierung: Nun erfolgt die Registrierung auf der Online-Plattform und die vorher angegebenen Daten werden abgespeichert.
Identitätsprüfung und digitale Vertragsunterzeichnung: Nach Ihrer Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anlagerichtlinien können Sie den Vermögensverwaltungsvertrag sowie alle weiteren relevanten Dokumente elektronisch unterzeichnen. Die elektronische Signatur erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren. Zuvor oder im Anschluss (je nach eingesetztem Ident-/Signaturdienst) erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Die geschieht per Videoident-Verfahren oder eID (elektronischer Personalausweis) oder durch den Berater direkt.
Depoteröffnung und Beginn der Vermögensverwaltung: Abschließend wird für Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot eröffnet, sofern dieses nicht bereits vorhanden ist.
Sodann beginnt die Umsetzung Ihrer Anlagestrategie durch uns. Grundsätzlich erfolgt dies ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich auch telefonisch an unseren Kundenservice wenden. Wir unterstützen Sie gerne während unserer Geschäftszeiten.
Unser Ziel ist es, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – unsere Online-Dienstleistung gut nutzen können.
8. Barrierefreiheit der Anlageberatung
8.1 Abschluss des Anlageberatungsvertrages in Textform
Der Anlageberatungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
8.2 Digitaler Abschluss des Anlageberatungsvertrages
Der Anlageberatungsvertrag kann auch digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Anlageberatungsvertrag online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Er erfüllt alle Sicherheits- und Datenschutzstandards und gestaltet sich wie oben unter Ziffer 3.2 erläutert. Der Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch wie folgt durchlaufen werden:
Registrierung: Zu Beginn registrieren Sie sich auf der Online-Plattform.
Übermittlung des Fragebogens zur Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Sie beantworten einen Fragebogen zu Ihren finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen, Ihrer Risikobereitschaft sowie Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierbereich. Diese Angaben sind notwendig, um Ihnen für Sie individuell geeignete Anlagerichtlinien anzubieten.
Erteilung geeigneter Empfehlungen oder Anlagerichtlinien bei „portfoliobezogener“ Anlageberatung: Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie einen maßgeschneiderten Vorschlag zu den für sie geeigneten Anlagerichtlinien.
Identitätsprüfung und digitale Vertragsunterzeichnung: Nach Ihrer Zustimmung zu den Empfehlungen oder vorgeschlagenen Anlagerichtlinien können Sie Anlageberatungsvertrag sowie alle weiteren relevanten Dokumente elektronisch unterzeichnen. Die elektronische Signatur erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren. Zuvor oder im Anschluss (je nach eingesetztem Ident-/Signaturdienst) erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Diese geschieht per Videoident-Verfahren oder eID (elektronischer Personalausweis) oder durch den Berater direkt.
Depoteröffnung und Beginn der Anlageberatung: Abschließend wird für Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot eröffnet, sofern dieses nicht bereits vorhanden ist.
Sodann beginnt die Umsetzung des Anlageberatungsvertrages mit den vereinbarten Anlagerichtlinien. Sie erhalten die jeweiligen Anlageempfehlungen.
Der digitale Onboarding-Prozess kann zu jeder Zeit unterbrochen und beliebig auf unterschiedlichen Endgeräten weiter fortgesetzt werden, ohne dabei einen Datenverlust zu erleiden.
Der digitale Onboarding-Prozesses wird in der Regel von einem Mitarbeiter begleitet, der mit Ihnen die gesamte Strecke durchgeht und alle Einzelheiten nachvollziehbar erläutert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Alle abgerufenen Dokumente entsprechen in der Regel den Barrierefreiheitsanforderungen und sind insbesondere wahrnehmbar und verständlich. Erforderlichenfalls können die Dokumente vorgelesen und erklärt werden.
9. Die Möglichkeiten sich zu beschweren
9.1 Beschwerde bei DJE Kapital AG
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Per Post:
DJE Kapital AG
Compliance
Pullacher Straße 24
82049 Pullach
Deutschland
Per E-Mail:
9.2 Außergerichtliche Streitbeilegung
Die DJE Kapital AG ist der Ombudsstelle des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter e.V. angeschlossen. Bei Beschwerden können Sie auch die Ombudsstelle des Verbands unabhängiger Vermögenverwalter e.V. anrufen. Ein unabhängiger und neutraler Schlichter kann helfen, den Konflikt außergerichtlich zu lösen.
Die Kontaktdaten lauten:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Bei Streitigkeiten, an denen Verbraucher beteiligt sind, können sich die Beteiligten auch an die behördliche Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
10. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung haben, können Sie auch einen Antrag an diese Behörde stellen:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.
Diese Behörde prüft, ob die Anforderungen zur Barrierefreiheit eingehalten werden. Die Behörde wird unter Umständen gesetzliche Maßnahmen gegen uns einleiten.
In dem Antrag können Sie aufzählen, gegen welche Voraussetzungen des BFSG oder der BFSGV wir verstoßen.
Kontaktdaten der Behörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: +49 391 567-4530
E-mail: MLBF@~@ms.sachsen-anhalt.de