Altersvorsorgedepot: Was die geplante Reform für Ihre private Altersvorsorge bedeutet

Das Wichtigste zum Altersvorsorgedepot

Neues Modell für die private Altersvorsorge:
Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 als neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt werden. Es richtet sich an Menschen, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen möchten.

Anlegen mit Wertpapieren:
Anders als viele bisherige Förderprodukte soll das Altersvorsorgedepot stärker auf Fonds und ETFs setzen. Dadurch sind höhere Ertragschancen möglich, gleichzeitig müssen Sie Wertschwankungen einplanen.

Förderung durch den Staat:
Der Staat soll Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen unterstützen. Nach aktuellem Stand sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr vorgesehen; für Eltern kann eine Kinderzulage hinzukommen.

+++ Hinweis: Die Angaben zum Altersvorsorgedepot entsprechen unserem aktuellen Wissensstand auf Basis des derzeit bekannten Gesetzgebungsstands. Einzelne Details zur konkreten Ausgestaltung und praktischen Umsetzung können sich bis zum Start noch ändern. +++

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge, das ab 2027 starten soll. Ein Beispiel: Statt nur in einen klassischen Rentenvertrag einzuzahlen, kann das Geld in Fonds oder ETFs investiert werden. Das kann höhere Renditechancen bieten, ist aber nicht ohne Risiko.

 

Der wichtigste Unterschied zu vielen bisherigen Vorsorgeprodukten:
Beim Altersvorsorgedepot soll es keine feste Garantie auf die eingezahlten Beiträge geben. Dadurch kann ein größerer Teil des Geldes am Kapitalmarkt investiert werden. Das eröffnet höhere Ertragschancen, bedeutet aber auch stärkere Schwankungen.

Warum wird das Altersvorsorgedepot eingeführt?

Private Altersvorsorge wird wichtiger, weil die gesetzliche Rente für viele Menschen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Wenn die spätere Rente deutlich niedriger ist als das Einkommen im Berufsleben, entsteht eine Rentenlücke. Diese Lücke betrifft besonders Menschen, die im Alter weiterhin finanziell flexibel bleiben oder zusätzliche Ausgaben einplanen möchten.

 

Das Altersvorsorgedepot soll dabei helfen, private Altersvorsorge einfacher und stärker auf langfristigen Vermögensaufbau auszurichten. Künftig soll dafür nicht nur ein klassischer Riester-Vertrag infrage kommen, sondern auch ein gefördertes Depot mit Fonds oder ETFs. Die Reform reagiert damit auch auf Kritik an der bisherigen Riester-Rente, die häufig als teuer, kompliziert und schwer verständlich gilt.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot folgt einem einfachen Grundprinzip: Sie zahlen regelmäßig Geld ein, der Staat unterstützt Sie, und das Geld wird langfristig am Kapitalmarkt angelegt. Im Ruhestand wird das angesparte Vermögen dann schrittweise ausgezahlt.

1. Geld einzahlen und Förderung erhalten

Sie zahlen regelmäßig Geld in Ihr Altersvorsorgedepot ein. Der Staat unterstützt Ihre Einzahlungen mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen.

2. Langfristig am Kapitalmarkt investieren

Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt, etwa über Fonds oder ETFs. Dadurch sind höhere Ertragschancen möglich, gleichzeitig kann der Depotwert schwanken.

3. Auszahlung im Ruhestand

Im Ruhestand wird das angesparte Vermögen schrittweise ausgezahlt. Vorgesehen sind regelmäßige Auszahlungen oder eine lebenslange Rente.

Erst ansparen, später auszahlen: So verläuft der Vermögensaufbau im Altersvorsorgedepot

Ansparphase: Vermögen aufbauen

In der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig Geld in Ihr Altersvorsorgedepot ein – zum Beispiel monatlich per Fonds-Sparplan

 

  • Einzahlungen: Sie können regelmäßig Geld einzahlen und die Sparrate voraussichtlich anpassen oder pausieren.

  • Förderung: Der Staat soll Ihre Einzahlungen mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen unterstützen.

  • Anlage: Das Geld wird am Kapitalmarkt investiert, etwa in Fonds oder ETFs.

Auszahlungsphase: Einkommen im Ruhestand

Im Ruhestand wird das angesparte Vermögen wieder ausgezahlt. Nach aktuellem Stand sind dafür zwei grundlegende Varianten vorgesehen:

  • Auszahlungsplan: Sie erhalten über einen festgelegten Zeitraum regelmäßige Zahlungen aus Ihrem Depot, mindestens bis etwa zum 85. Lebensjahr.

  • Lebenslange Rente: Alternativ kann das angesparte Kapital in eine Rentenzahlung umgewandelt werden, die bis ans Lebensende ausgezahlt wird.

Zusätzlich soll es möglich sein, zu Beginn der Auszahlungsphase einen Teil des Kapitals auf einmal zu entnehmen.

Welche Produktvarianten sind beim Altersvorsorgedepot geplant?

Beim Altersvorsorgedepot soll es nicht nur eine einzige Lösung geben. Geplant sind verschiedene Produktvarianten, damit Sparerinnen und Sparer je nach Sicherheitsbedürfnis und Anlagehorizont wählen können. 

 

Welche Variante passt, hängt von der persönlichen Situation ab. Wichtig sind vor allem Anlagehorizont, Risikobereitschaft, Kosten und die Frage, wie viel Sicherheit Sie brauchen.

Ohne feste Beitragsgarantie

Diese Variante setzt stärker auf den Kapitalmarkt. Das Geld kann zum Beispiel in Fonds oder ETFs investiert werden. Dadurch sind höhere Ertragschancen möglich. Gleichzeitig kann der Wert schwanken, und Verluste sind möglich.

Garantieprodukt mit 80% Garantie

Diese Variante soll einen Teil der eingezahlten Beiträge absichern. Mindestens 80 Prozent der Beiträge wären dann garantiert. Dafür bleibt noch etwas Spielraum für chancenreichere Anlagen.

Garantieprodukt mit 100% Garantie

Diese Variante soll die eingezahlten Beiträge vollständig absichern. Das kann für sicherheitsorientierte Menschen interessant sein. Die Einschränkung: Mehr Garantie kann die Renditechancen begrenzen.

Standarddepot

Zusätzlich ist ein Standarddepot geplant. Es soll eine einfache Grundvariante mit voreingestellten Regeln sein. Für dieses Standarddepot sollen besondere Anforderungen gelten, etwa eine Begrenzung der Effektivkosten.

Welche Förderung gibt es beim Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot soll über Zulagen und steuerliche Vorteile gefördert werden. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie viel Sie einzahlen und ob zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Die wichtigsten Förderbausteine sind:

  • Grundzulage auf die ersten 360 Euro: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro soll es 50 Cent Zulage geben.

  • Weitere Grundzulage bis 1.800 Euro: Für weitere Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr soll es 25 Cent pro eingezahltem Euro geben.

  • Kinderzulage: Für Eltern soll es bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr geben. Die Zulage erhält ein Elternteil.

  • Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, soll einmalig 200 Euro zusätzlich erhalten.

Die maximale Grundzulage beträgt nach aktueller Planung 540 Euro pro Jahr. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob über die Zulagen hinaus ein weiterer Steuervorteil möglich ist.

 

Wichtig: In der Ansparphase bleiben Beiträge steuerlich begünstigt. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen später versteuert.

 

Mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner können Sie beispielhaft prüfen, wie sich Beitrag, Förderung und Laufzeit auswirken könnten.

So kann die Förderung in der Praxis aussehen

200€ extra durch Berufseinsteigerbonus

Berufseinsteiger unter 25 Jahren

Wer früh startet, kann zusätzlich profitieren. Zahlt ein Berufseinsteiger 360 Euro im Jahr ein, also 30 Euro im Monat, sind nach aktueller Planung 180 Euro Grundzulage möglich. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, kann außerdem einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus erhalten. Im ersten Jahr würden aus 360 Euro Eigenbeitrag rechnerisch 740 Euro Gesamtbeitrag. Wichtig: Der Berufseinsteigerbonus wird nur einmal gezahlt.

Bis zu 300€ Kinderzulage pro Kind

Elternteil mit einem Kind

Für Familien kann die Förderung besonders stark wirken. Zahlt ein Elternteil 300 Euro im Jahr ein, also 25 Euro im Monat, wären 150 Euro Grundzulage möglich. Zusätzlich kann für ein Kind eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro hinzukommen. Aus 300 Euro Eigenbeitrag würden so rechnerisch 750 Euro Gesamtbeitrag. Wichtig: Die Kinderzulage erhält nur ein Elternteil.

Bis zu 540€ Grundzulage

Berufstätige mit höherem Sparbeitrag

Wer mehr einzahlt, kann die maximale Grundzulage ausschöpfen. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 150 Euro im Monat, sind nach aktueller Planung bis zu 540 Euro Grundzulage möglich. Daraus würden rechnerisch 2.340 Euro Gesamtbeitrag. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob ein weiterer Steuervorteil entsteht. Wichtig: Ob sich das steuerlich lohnt, hängt von Einkommen und persönlichem Steuersatz ab.

Altersvorsorgedepot Rechner: Wie könnte sich Ihr Depot entwickeln?

Die Berechnung ist eine Modellrechnung. Sie ist keine Prognose und berücksichtigt nicht alle Kosten, Steuern und persönlichen Faktoren.

Direkt zu den Ergebnissen
35JahreWird benötigt, um die angenommene Ansparphase bis zum Renteneintritt zu berechnen.
67JahreBestimmt das Ende der Ansparphase in dieser Modellrechnung. Die Auszahlungsphase wird nicht berechnet.
150Dient als angenommener Eigenbeitrag. Darauf basieren Beiträge, mögliche Zulagen und eine mögliche Steuererstattung.
0Wird für die modellhafte Berechnung der Kinderzulage verwendet. Vereinfachend gilt die Kinderzulage für jedes angegebene Kind über die gesamte Ansparphase.
30%Wird ausschließlich für die modellhafte Berechnung einer möglichen Steuererstattung aus dem Sonderausgabenabzug verwendet.

Günstigerprüfung wird berechnet …

Hypothetisches Endkapital

0,00 €

Angenommene Rendite p. a.

7,99 %*

Hypothetischer Wertzuwachs0,00 €
Angenommene staatliche Zulagen0,00 €
Eingezahlter Eigenbeitrag0,00 €

Wichtiger Hinweis zur Modellrechnung

Dies stellt ein rein hypothetisches Szenario dar. In der Realität unterliegen Kapitalmarktanlagen – einschließlich des FMM Fonds – Schwankungen, die auch vorübergehende Wertverluste beinhalten können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Prognoserechnung auf Basis vergangener Wertentwicklungen handelt. Bei den dargestellten Szenarien handelt es sich um eine Schätzung zukünftiger Wertentwicklung, die auf Erkenntnissen aus der Vergangenheit über die Wertentwicklung dieser Anlage und/oder den aktuellen Marktbedingungen beruht und kein verlässlicher Indikator für künftige Entwicklungen ist. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, hängt davon ab, wie sich der Markt entwickelt.
Vor Steuern und Kosten: Die dargestellten Beträge verstehen sich vor Steuern und vor Kosten. Eine mögliche Besteuerung in der Auszahlungsphase sowie laufende und einmalige Kosten, zum Beispiel Verwaltungs-, Depot- oder Fondskosten, sind nicht abgezogen. Die tatsächlich erzielbare Rendite kann dadurch geringer ausfallen als dargestellt. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern.

Dies stellt ein rein hypothetisches Szenario dar. In der Realität unterliegen Kapitalmarktanlagen – einschließlich des FMM Fonds – Schwankungen, die auch vorübergehende Wertverluste beinhalten können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Prognoserechnung auf Basis vergangener Wertentwicklungen handelt. Bei den dargestellten Szenarien handelt es sich um eine Schätzung zukünftiger Wertentwicklung, die auf Erkenntnissen aus der Vergangenheit über die Wertentwicklung dieser Anlage und/oder den aktuellen Marktbedingungen beruht und kein verlässlicher Indikator für künftige Entwicklungen ist. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, hängt davon ab, wie sich der Markt entwickelt.

Vor Steuern und Kosten: Die dargestellten Beträge verstehen sich vor Steuern und vor Kosten. Eine mögliche Besteuerung in der Auszahlungsphase sowie laufende und einmalige Kosten, zum Beispiel Verwaltungs-, Depot- oder Fondskosten, sind nicht abgezogen. Die tatsächlich erzielbare Rendite kann dadurch geringer ausfallen als dargestellt. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern.

* Annahmen, Förderlogik und weitere Hinweise zur Berechnung

Annahmen der Modellrechnung

Modellrechnung der DJE Kapital AG für ein Altersvorsorgedepot (AVD) gem. §§ 10a, 79 ff. EStG‑neu nach dem Stand der Reform vom 25.03.2026, geplantes Inkrafttreten 01.01.2027. Es wird unterstellt, dass 100 % der Beiträge, also Eigenbeitrag zuzüglich staatlicher Zulagen und einer möglichen Steuererstattung, in den FMM‑Fonds P (EUR) investiert werden.

Renditeannahme

Die angenommene Rendite von 7,99 % p. a. entspricht der tatsächlichen durchschnittlichen annualisierten Wertentwicklung des FMM‑Fonds P (EUR) seit Auflage 1987, Stand 11.03.2026. Sie wird vereinfachend konstant über die gesamte Ansparphase unterstellt.

Förderlogik

Grundzulage: 50 % auf Eigenbeiträge bis 360 Euro pro Jahr und 25 % bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Jahr, maximal 540 Euro pro Jahr. Mindestbeitrag: 120 Euro pro Jahr. Kinderzulage: 100 % des Eigenbeitrags, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Im Rechner wird vereinfachend angenommen, dass die Kinderzulage für jedes angegebene Kind über die gesamte Ansparphase gilt. Berufseinsteiger‑Bonus: einmalig 200 Euro bei Vertragsbeginn vor dem 25. Lebensjahr.

Steuerannahme

Eine mögliche jährliche Steuererstattung aus dem Sonderausgabenabzug wird anhand des angegebenen persönlichen Grenzsteuersatzes modellhaft berechnet und vereinfachend vollständig in die geförderte Anlage reinvestiert. Der Grenzsteuersatz wird im Rechner ausschließlich für diese modellhafte Berechnung verwendet. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterliegen.

Nicht berücksichtigt

Die Berechnung erfolgt vor Steuern und vor Kosten. Nicht berücksichtigt sind insbesondere Verwaltungsgebühren, Depotgebühren, Fondskosten wie die TER sowie die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Der ab fünf Jahren vor Auszahlungsbeginn vorgesehene Gleitpfad zur Risikoreduktion ist ebenfalls nicht abgebildet.

Hinweis zur künftigen Wertentwicklung

Dies stellt ein rein hypothetisches Szenario dar. In der Realität unterliegen Kapitalmarktanlagen – einschließlich des FMM Fonds – Schwankungen, die auch vorübergehende Wertverluste beinhalten können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Prognoserechnung auf Basis vergangener Wertentwicklungen handelt. Bei den dargestellten Szenarien handelt es sich um eine Schätzung zukünftiger Wertentwicklung, die auf Erkenntnissen aus der Vergangenheit über die Wertentwicklung dieser Anlage und/oder den aktuellen Marktbedingungen beruht und kein verlässlicher Indikator für künftige Entwicklungen ist. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, hängt davon ab, wie sich der Markt entwickelt.

Keine Beratung

Kapitalmarktanlagen unterliegen Schwankungen und können auch zu Verlusten führen. Die Darstellung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Welche Kosten können beim Altersvorsorgedepot entstehen?

Beim Altersvorsorgedepot können verschiedene Kosten anfallen. Dazu zählen Produktkosten, Depot- oder Verwaltungskosten, Fonds- oder ETF-Kosten sowie mögliche Abschluss- oder Wechselkosten, wenn ein Vertrag neu abgeschlossen oder später übertragen wird.

 

Wie hoch die Kosten ausfallen, kann von der gewählten Produktform abhängen. Geplant sind unter anderem ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne feste Beitragsgarantie, Garantieprodukte mit mehr Sicherheit und ein Standarddepot als einfache, vergleichbare Grundvariante. Für dieses Standarddepot sollen die Effektivkosten nach aktuellem Stand auf 1,0 % pro Jahr begrenzt sein.

Was Effektivkosten für Ihre Rendite bedeuten

"Effektivkosten zeigen, wie stark Kosten die durchschnittliche jährliche Rendite mindern können. Ein Beispiel: Aus 5 % Rendite vor Kosten würden bei 1 % Effektivkosten rechnerisch 4 % Rendite nach Kosten. Gerade über lange Laufzeiten wirken sich solche Unterschiede deutlich aus. Prüfen Sie deshalb nicht nur die staatliche Förderung, sondern auch Gesamtkosten, Anlageprodukte und mögliche Wechselkosten."

Wichtig zu wissen

Welche Risiken und Nachteile hat das Altersvorsorgedepot?

  • Keine feste Beitragsgarantie: Beim chancenorientierten Altersvorsorgedepot ist nach aktuellem Stand nicht garantiert, dass Sie Ihre eingezahlten Beiträge vollständig zurückerhalten.

  • Wertschwankungen möglich: Wenn Fonds oder ETFs im Wert fallen, kann auch der Wert Ihres Altersvorsorgedepots sinken.

  • Verluste möglich: Besonders bei starken Kursschwankungen kurz vor dem Ruhestand kann der Auszahlungsbetrag niedriger ausfallen als erwartet.

  • Langfristige Bindung: Das Geld ist für die Altersvorsorge gedacht und steht nicht so flexibel zur Verfügung wie Guthaben auf einem Tagesgeldkonto oder in einem normalen Depot.

  • Spätere Besteuerung: Die Beiträge werden in der Ansparphase gefördert, die Auszahlungen im Ruhestand aber versteuert.

Für wen ist das Altersvorsorgedepot geeignet?

Das Altersvorsorgedepot kann vor allem für Menschen interessant sein, die langfristig für den Ruhestand vorsorgen möchten und Kapitalmarktschwankungen aushalten können.

 

  • Menschen mit langem Anlagehorizont: Wer noch viele Jahre bis zum Ruhestand hat, kann Wertschwankungen eher aussitzen.

  • Zusätzliche Vorsorge zur gesetzlichen Rente: Das Altersvorsorgedepot kann helfen, eine mögliche Rentenlücke zu verringern.

  • Förderberechtigte mit regelmäßigem Einkommen: Wer dauerhaft einzahlen kann, kann die staatliche Förderung besser nutzen.

  • Eltern: Für Familien kann die Kinderzulage ein zusätzlicher Vorteil sein.

  • Junge Berufseinsteiger: Wer vor dem 25. Geburtstag startet, kann nach aktueller Planung einen einmaligen Bonus erhalten.

  • Menschen mit Risikobewusstsein: Wer Fonds oder ETFs nutzt, sollte fallende Kurse finanziell und emotional aushalten können.

Für wen ist das Altersvorsorgedepot eher nicht geeignet?

Nicht für jede Person ist das Altersvorsorgedepot die passende Lösung. Besonders kritisch ist es, wenn Sicherheit oder kurzfristige Verfügbarkeit wichtiger sind als langfristiger Vermögensaufbau.

 

  • Menschen mit kurzfristigem Kapitalbedarf: Wer das Geld bald braucht, sollte es nicht langfristig für die Altersvorsorge binden.

  • Personen ohne Schwankungstoleranz: Wer fallende Depotwerte nicht akzeptieren kann, sollte chancenorientierte Varianten besonders kritisch prüfen.

  • Sehr sicherheitsorientierte Anleger: Wer eine feste Beitragsgarantie erwartet, sollte Garantieprodukte oder andere Vorsorgelösungen vergleichen.

  • Menschen ohne langfristige Planungssicherheit: Wer Beiträge nicht dauerhaft leisten kann, sollte flexible Alternativen prüfen.

  • Personen, die nur wegen der Förderung abschließen würden: Staatliche Zulagen sind ein Vorteil, ersetzen aber keine Prüfung von Kosten, Risiko und Vertragsbedingungen.

Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was ist der Unterschied?

Das Altersvorsorgedepot wird schnell als „geförderter ETF-Sparplan“ verstanden. Ganz falsch ist das nicht, denn auch im Altersvorsorgedepot können Fonds oder ETFs eine wichtige Rolle spielen. Der entscheidende Unterschied liegt aber im Zweck: Ein normaler ETF-Sparplan ist frei verfügbar. Das Altersvorsorgedepot ist dagegen für die Altersvorsorge gedacht.

 

Das macht den ETF-Sparplan flexibler. Sie können die Sparrate meist ändern, pausieren oder Anteile verkaufen. Wenn Sie das Geld zum Beispiel für eine größere Ausgabe brauchen, kommen Sie in der Regel leichter daran.

 

Beim Altersvorsorgedepot ist das Geld stärker gebunden. Dafür kann es staatlich gefördert werden, etwa durch Zulagen oder mögliche Steuervorteile. Die Leistungen werden später im Ruhestand versteuert. Bei einem ETF-Sparplan gelten dagegen die normalen Steuerregeln für Kapitalerträge.

mehr über ETF-Sparpläne

Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von Riester und Rürup?

Kapitalgarantie:

Die Riester-Rente verlangt eine gesetzliche Beitragsgarantie, bei der Rürup-Rente hängt eine Garantie vom Produkt ab. Beim Altersvorsorgedepot ist keine Kapitalgarantie vorgeschrieben, das Kapital unterliegt Marktschwankungen.

 

Anlageform: 

Riester- und Rürup-Verträge sind überwiegend Versicherungsprodukte. Das Altersvorsorgedepot erlaubt eine freie Auswahl aus Fonds, ETFs und Anleihen.

 

Staatliche Förderung: 

Die Riester-Rente sieht eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr vor (zzgl. Kinderzulage), die Rürup-Rente keine Zulage, sondern einen Sonderausgabenabzug. Beim Altersvorsorgedepot greift ab 2027 die neue, beitragsproportionale Zulagensystematik: 50 Cent je eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro und 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis 1.800 Euro – insgesamt also bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, jeweils zzgl. möglicher Kinderzulage.

 

Steuerliche Behandlung: 

Bei allen drei Modellen wirken sich die Beiträge in der Steuererklärung aus, die Auszahlung wird jeweils nachgelagert im Ruhestand besteuert.

 

Zugriff und Auszahlung: 

Ein vorzeitiger Zugriff ist bei Riester und beim Altersvorsorgedepot nur unter Verlust der Förderung möglich, bei Rürup gar nicht. Zu Rentenbeginn erlauben Riester und Altersvorsorgedepot eine Einmalauszahlung von bis zu 30 Prozent, Rürup zahlt ausschließlich als lebenslange Rente aus.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Quellen: Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Mai 2026 nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet. Das geförderte Altersvorsorgedepot soll ab dem 1. Januar 2027 starten. Mehr Infos dazu im Textarchiv des Deutschen Bundestages sowie in den Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge des Bundesfinanzministeriums.

Marketing-Anzeige – Alle hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Die enthaltenen Aussagen geben die aktuelle Einschätzung der DJE Kapital AG wieder. Diese können sich jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, ändern. Alle getroffenen Angaben sind mit Sorgfalt entsprechend dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung gemacht worden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr und keine Haftung übernommen werden.