Jahresendrallye in Sicht?

Trotz Delta-Variante, dem Beginn der 4. Welle und Inflationssorgen konnten viele bedeutende Marktsegmente in den letzten Wochen von Allzeithoch zu Allzeithoch eilen. Doch ist der Gipfel damit bereits erreicht oder dürfen Markteilnehmer gar mit einer fulminanten Jahresendrallye rechnen? Antworten aus erster Hand erhalten Sie am 05. Oktober im Rahmen des neuerlich hochkarätig besetzten Fondsgipfel Digital, zu dem wir professionelle InvestorInnen herzlich einladen.

Der Fondsgipfel Digital schafft Mehrwert und ist viel mehr als nur "irgendein Webinar": Neben den Update-Präsentationen der Fondsmanager erhalten TeilnehmerInnen auch dieses Mal wieder die Möglichkeit, sich an anonymen Live-Umfragen zu beteiligten und Fragen per Chat-Funktion direkt an die Experten zu richten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Hinweis: Alle veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Langfristige Erfahrungen und Auszeichnungen garantieren keinen Anlageerfolg. Wertpapiere unterliegen marktbedingten Kursschwankungen, die möglicherweise nicht durch das aktive Management des Vermögensverwalters oder des Anlageberaters ausgeglichen werden können. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alle Angaben sind mit Sorgfalt und nach bestem Wissen entsprechend dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung gemacht worden. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Weitere Informationen zu Chancen und Risiken finden Sie auf der Webseite www.dje.de. Der Verkaufsprospekt und weitere Informationen sind in deutscher Sprache kostenlos bei der DJE Investment S.A. oder unter www.dje.de erhältlich. Verwaltungsgesellschaft der Fonds ist die DJE Investment S.A. Vertriebsstelle ist die DJE Kapital AG. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte kann in deutscher Sprache kostenlos in elektronischer Form auf der Webseite unter https://www.dje.de/zusammenfassung-der-anlegerrechte abgerufen werden. Die in dieser Marketingunterlage beschriebenen Fonds können in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zum Vertrieb angezeigt worden sein. Anleger werden darauf hingewiesen, dass die jeweilige Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Fonds getroffen haben, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.